Sensibilisierung nach DSGVO

Der Verantwortliche muss dafür Sorge tragen, dass eine Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Beschäftigten und der diesbezüglichen Überprüfungen stattfindet. Sonst kann ist ein sicherer Umgang mit Daten nicht gewährleistet werden.

Gerne übernehmen wir solche Schulungen und unterbreiten Vorschläge für den sicheren Umgang mit Daten auch außerhalb einer förmlichen Bestellung als Datenschutzbeauftragter.